Bescheinigungen

Sie benötigen eine Bescheinigung?

Kein Problem! Melden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail (Namen, Geburtsdatum und aktuelle Adresse bitte angeben) im Gemeindebüro.

 

Welche Bescheinigungen gibt es?

  • Patenbescheinigung
    Sie wollen ein Patenamt übernehmen? Herzlichen Glückwunsch! Eine besondere Aufgabe im Leben eines Kindes, die vor Ihnen liegt! 
    Wenn die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet, benötigen Sie dafür eine Patenbescheinigung.
    Es wird Ihnen darin bescheinigt, dass Sie unser Gemeindeglied sind und durch Ihre Konfirmation zur Übernahme des Patenamtes berechtigt sind.
     
  • Dimissoriale
    Wenn eine Amtshandlung (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) in einer anderen Kirchengemeinde stattfinden soll, benötigen Sie dafür ein sog. Dimissoriale.
    Das ist die "Erlaubnis" der eigentlich zuständingen Pfarrerin, dass eine Kollegin oder ein Kollege einer anderen Kirchengemeinde diese Amtshandlung durchführen darf.
    Im Anschluss bekommt unsere Kirchengemeinde dann die Informationen über die jeweilige Amtshandlung, damit auch wir diese in unser Kirchenbuch eintragen können.
     
  • Mitgliedsbescheinigung
    In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Sie eine Mitgliedsbescheinigung benötigen; z.B. in kirchlichen oder religionspädagogischen Berufen.
    Diese Bescheinigung bestätigt ganz schlicht Ihre Zugehörigkeit zu unserer Kirchengemeinde.

 

Diese Bescheinigungen gelten auch umgekehrt.

Wenn Sie nicht zu unserer Kirchengemeinde gehören, aber...

... bei einer Taufe in unserer Kirche Patin oder Pate werden möchten, benötigen
    wir eine Patenbescheinigung Ihrer Wohnsitz-Kirchengemeinde.
... Ihr Kind bei uns taufen oder konfirmieren lassen möchten oder bei uns
    heiraten möchten, benötigen wir das Dimissoriale Ihres Wohnsitz-Pfarrers
    bzw. Pfarrerin.

 

Sie haben noch Fragen oder ein anderes Anliegen? Melden Sie sich bitte einfach im Gemeindebüro.